Häufige Fragen

Was ist „Psychotherapie“ im Sinne der Krankenkassen?

Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.
Wenn eine psychotherapeutische Behandlung notwendig ist, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, bevor die Krankenkassen die Kosten übernehmen.

Für welche Krankheiten ist Psychotherapie von Nutzen?

  • Depressive Störungen
  • Angststörungen
  • psychosomatische Störungen
  • Zwangsstörungen
  • Beeinträchtigungen durch traumatische Erlebnisse
  • Suchterkrankungen (z. B. Essstörungen) und viele andere

Was ist der Unterschied zwischen einem Psychologen und einem Psychiater?
Der Psychologe absolviert ein Psychologiestudium das durch eine – je nach Arbeitsbereich – zusätzliche Ausbildung ergänzt wird: z. B. Nach einer längeren Therapieausbildung darf er sich “Psychologischer Psychotherapeut” nennen. Nur dieser Titel gewährleistet eine solide Ausbildung.
Ein Psychiater durchläuft ein Medizinstudium mit anschließender Zusatzausbildung.

Jeder Arzt kann eine Therapieausbildung machen und dann als ärztlicher Psychotherapeut tätig sein.

 

Wie findet man den richtigen Therapeuten, die richtige Therapeutin?
Es gibt mittlerweile ganze Bücher zu diesem Thema. Aber es ist aus meiner Sicht wie mit der Frage, wie man den richtigen Zahnarzt findet. Sie hören im Bekanntenkreis herum und sammeln Empfehlungen. Falls das nicht erfolgreich ist, müssen Sie auf die Suche gehen. Dazu folgende Tipps:

  • Machen Sie mehrere Erstgespräche, damit Sie vergleichen können.
  • Hören Sie letztlich auf Ihre innere Stimme, wo Sie spüren, dass Sie beim richtigen Menschen sind. Dafür gibt es kaum objektive Kriterien. Aber: eine Therapie hat viel damit zu tun, einem anderen Menschen Dinge von sich zu offenbaren, über die mal vielleicht noch nie ausführlich gesprochen hat. Sie werden spüren, beim wem Ihnen das leichter fallen könnte – und beim wem schwerer.

Hilfreich sind dazu vielleicht folgende Fragen, die Sie sich nach dem Erstgespräch beantworten können:

  1. Hat der/die Therapeut Ihnen zugehört?
    Oder hatten Sie den Eindruck er wartet nur auf bestimmte Stichworte, um Ihnen seine/ihre Sicht darzulegen?
  2. Fühlten Sie sich mit Ihrem Problem/Situation/Not verstanden? Oder wurden Sie beschwichtigt, beschuldigt, Ihre Gefühle oder Gedanken kritisiert?
  3. War die menschliche Nähe angemessen? Also weder zu rational-kühl aber auch nicht gleich emotional zu nah?
  4. Fühlten Sie sich als gleichwertiges Gegenüber wahrgenommen? Oder fühlten Sie sich ganz klein und unbedeutend oder mehr als “interessanter Fall” behandelt. Oder erzählte Ihnen der Therapeut gleich ausführlich von seinen eigenen Problemen?
  5. Konnten Sie Vertrauen zu dem Menschen fassen? Oder nahmen Sie innerlich seine Person oder sein Verhalten in Schutz?

Wenn Sie nach den ersten probatorischen Sitzungen kein gutes Gefühl haben, nutzen Sie Ihr Recht, hier nicht weiter zu machen.

 

Welche Methoden gibt es und wie unterscheiden Sie sich?

Es gibt je nach Zählart zwischen 200 und 500 verschiedene Verfahren. Wenn Ihre Therapie über die Kasse abgerechnet werden soll, ist das für Sie aber unerheblich. Denn von den Kassen anerkannt, sind nur PsychotherapeutInnen, die einer dieser drei Richtungen ausgebildet sind:

1. Psychoanalyse
2. Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
3. Verhaltenstherapie

Viele Therapeuten haben Zusatzausbildungen (Gestalt, Transaktionsanalyse etc.), die in die Therapie miteinfliessen können. Die wenigsten arbeiten nach meiner Erfahrung nach der “ganz reinen Lehre.” Im Erstgespräch können Sie konkret danach fragen, wie so eine Sitzung eigentlich abläuft und je nach theoretischer Orientierung bekommen Sie da natürlich ganz verschiedene Antworten. Sie müssen dann entscheiden, was Ihnen Sinn macht und wo Sie sich angesprochen fühlen.

 

Wie wichtig ist überhaupt die Methode?

Das ist natürlich eine heiße Frage. Alle Schulen streiten über darüber. Psychoanalytiker halten natürlich ihre Methode für die beste, weil sie die tiefgreifendste sei. Verhaltenstherapeuten behaupten, das dauere viel zu lange und könne man viel kürzer machen. Vor einigen Jahren gab es eine große Untersuchung (Grawe) mit dem Schluss, man müsse eben zu jeder spezifischen Störung die maßgeschneiderte Therapie dazu finden.

Der Nachteil dieser Suche nach Objektivität aus meiner Sicht: Psychologie ist eben keine Naturwissenschaft, weil die Seele kein Ding ist, das man reparieren kann. Für die Medizin gibt es Ärzte-Hitlisten, wer der beste Fachmann für diese Krankheit ist. Für die Psychotherapie gibt es das – zum Glück – nicht.

Viele Therapeuten haben die Theorie, dass alle menschlichen Probleme im Grund Beziehungsstörungen sind (Beziehung zu sich selbst, zu den Eltern, zu anderen Menschen) und dass es in der Therapie darum geht, an dieser Beziehungsfähigkeit zu arbeiten. Das ist ein interessanter Ansatz, nach dem auch ich arbeite. Umso wichtiger ist es demnach für Sie bei der Therapeutenwahl auch danach zu gehen, wie Sie sich mit diesem Menschen fühlen.

 

Kann man direkt zum Psychologen gehen – auch ohne ärztliche Überweisung?

Ja, Sie können mit Ihre Chipkarte der Krankenkasse (AOK, Ersatzkassen etc.) zu einem kassenzugelassenen Psychologen/Psychologischen Psychotherapeuten gehen.
Die ersten paar Stunden sind probatorisch, d.h. Klient und Therapeut können in dieser Zeit prüfen, ob eine Psychotherapie angezeigt ist und ob beide miteinander arbeiten wollen.

Wenn ja, muss der Therapeut eine Antrag an die Krankenkasse stellen. Dann werden die ersten 20 Sitzungen genehmigt und von der Kasse bezahlt. Dieses Kontingent kann verlängert werden.

Nach diesen Stunden kann, falls erforderlich, vom Therapeuten, noch mal eine Verlängerung nach demselben Verfahren beantragt werden.
Nach der Genehmigung werden die Sitzungen (50 Minuten) durchschnittlich einmal wöchentlich oder zweiwöchentlich durchgeführt.

Seit dem 1.1.2004 sind einmal im Quartal 10 € Praxisgebühr an mich direkt zu zahlen. Wenn Sie eine Überweisung von einem Arzt mitbringen, entfällt diese Praxisgebühr an mich.

Privatkassen haben eigene Regeln, die sich jedoch oft an obiges Verfahren anlehnen.

 

Was darf der Psychologische Psychotherapeut nicht?

Er darf keine Medikamente verordnen, keine Krankmeldungen und keine Krankenhauseinweisungen ausstellen.
Wenn Sie eine Frage haben, die hier nicht beantwortet wurde, schreiben Sie mir einfach eine Mail.

 

Hat Ihre therapeutische Arbeit auch eine spirituelle Ebene?

Nun, das kommt darauf an, was Sie darunter verstehen. Auf die Frage “Und was ist mit Gott?” mag ich die Antwort eines Lehrers, die ich vor vielen Jahren hörte: “Gott ist eine türkische Putzfrau und es geht ihr gut!”
In der therapeutischen Arbeit beschränke ich mich auf das diesseitige Leben und die Ereignisse nach der Geburt. Da gibt es genug zu untersuchen, zu verstehen und zu “bearbeiten”.

Nach meiner Erfahrung mit einigen Klienten kann man spirituelles Gedankengut auch leicht als Abwehrmechanismus benutzen. Da bemüht man sich z.B. dann zu schnell, zu vergeben, zu akzeptieren oder das Verhalten des anderen, das einen ärgert, als sein Schicksal (Karma) auf sich zu nehmen und bemäntelt damit nur die eigene Aggressionshemmung anstatt zu lernen, sich angemessen zu wehren und auseinanderzusetzen.

Der therapeutische und der ernsthafte spirituelle Weg haben, was den persönlichen Prozess angeht, viel gemeinsam. Ich sehe meine Zuständigkeit jedoch im ersten Weg.